Strompreisbremse 2023

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.

Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis

  • für Strom 40 Cent/kWh brutto.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für unsere Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.

In diesen Krisenzeiten sehen wir es mehr als notwendig an, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, damit Energie für unsere Kunden bezahlbar bleibt. Deshalb dürfen Sie darauf vertrauen, dass die Entlastungen bei unseren Kunden pünktlich ankommen und wir bestrebt sind so bald als möglich, eine Vergünstigung der Energiepreise umgehend an Sie als unsere Kunden weiterzugeben.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihre Geduld und freuen uns, wenn Sie uns weiterhin die Treue halten.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Website www.sparenwasgeht.de

 

Preisbremse Strom

Sie sind Haushaltskunde oder haben ein kleines Unternehmen und bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht? Dann wird der Preis für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde netto (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen sowie aller Steuern). Dieser Preisdeckel gilt für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

 

Ab wann gilt die Entlastung?

Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.

Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen. Vorausgesetzt, Ihr Strompreis beträgt mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde.

 

Wie hoch ist die Entlastung?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Wir haben für Sie ein fiktives Beispiel:

Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Schneider von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Schneider entlasten und deckelt den Preis für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.

Familie Schneider erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 Cent pro Kilowattstunde) und dem gedeckelten Preis (40 Cent pro Kilowattstunde) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 Prozent – also 3.600 kWh – eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro.

Familie Schneider versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80 Prozent-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.